Europarat

Der Europarat ist kein Organ der EU, sondern eine unabhängige internationale Organisation. Er wurde 1949 als erste europäische Organisation der Nachkriegszeit gegründet. Mittlerweile sind 47 Staaten beigetreten: Alle europäischen Flächenstaaten, darunter auch Russland und die Türkei, gehören dem Europarat an (Ausnahmen: Belarus und Kosovo). Sitz der Organisation ist Straßburg.

Hüter der Menschenrechtskonvention

Seit seiner Gründung setzt sich der Europarat für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein. Sein wichtigstes Instrument: Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Um Mitglied im Europarat zu werden, muss jeder Staat die Konvention unterzeichnen. Die Konvention ist damit geltendes Recht in allen 47 Mitgliedsstaaten.

 


Einklagbarer Schutz für jeden einzelnen Bürger

Der Europarat hat für alle Bürger der Mitgliedsstaaten einen weltweit einmaligen Schutzmechanismus geschaffen. Wer sich in seinen Menschenrechten verletzt sieht, kann vor dem Europäischen Gerichtshof für  Menschenrechte (EGMR) Klage erheben. Die Mitgliedsstaaten sind an die Urteile des Gerichts gebunden. Mit seinen Urteilen konnte der Gerichtshof so den Einsatz von Menschenrechtsverteidigern immer wieder massiv stärken und schützen.