SEMINAR FÜR EHRENAMTLICHE IM VEREIN

Auf einem Blick

Für gemeinnützige Vereine gibt es in der Rechnungslegung keine speziellen Sondervorschriften,

wenn man von der getrennten Aufschlüsselung der Einnahmen nach den vier Teilbereichen

eines Vereines absieht. Es wird unterschieden zwischen

 

 ideellem Bereich,

 Vermögensverwaltung,

 steuerbegünstigtem Zweckbetrieb,

 steuerpflichtigem wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.

 

Vereine sind nach dem BGB gegenüber ihren Mitgliedern auskunfts- und rechenschaftspflichtig.

Diese außersteuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten werden nach der AO

(Abgabenordnung) auch für steuerliche Zwecke herangezogen.

Anmeldungen nimmt das Team des NET-GEST an unter

e-Mail info@net-gest.de oder Fax 089-929 64 52 an.

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